Veranstaltung vom Verein Hospizarbeit Springe e.V.

Was Sie schon immer zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wissen wollten – Selbstbestimmung und Fürsorge am Ende des Lebens

Frau Rosemarie Fischer, Juristin, klärt auf und beantwortet Fragen!

  • Katholische Pfarrgemeinde Christ-König, Erzbischof-Joseph-Godehard-Platz 4,
  • Springe Dienstag, 8. September
  • um 19.00 Uhr
  • Eintritt frei

Aufgrund der momentanen Situation (Abstands- und Hygieneregeln) bitten wir um vorherige Anmeldung, die Plätze sind leider begrenzt! Sie erreichen uns persönlich im Hospizbüro Dienstag 16-18 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr, telefonisch unter 05041 – 649595 oder per Email info(ät)hospizspringe.de

Viele Menschen fragen sich, wie sie ihre Lebenszeit bis zum Tod hin möglichst selbstbestimmt führen können.
Es gibt rechtliche Möglichkeiten, wie die seit 2009 gesetzlich geregelte Patien-tenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, um ent-scheidende Fragen zu regeln, wenn der Mensch nicht mehr entscheidungsfä-hig ist. Wieweit lassen sich die existenziellen Fragen am Ende des Lebens aus-schließlich selbstbestimmt regeln und inwieweit bedarf es auch der Fürsorge, um diese Selbstbestimmung leben zu können?

Die Referentin Frau Fischer ist Juristin, war mehrere Jahre Vorsitzende der Hospiz Landesar-beitsgemeinschaft Niedersachsen e.V. und hat sich mit diesen Fragen aus rechtlicher Sicht aber auch aufgrund ihrer Erfahrungen als ehrenamtliche Ster-bebegleiterin auseinandergesetzt.
Seit 2016 ist sie als Projektleiterin und Referentin des neu gegründeten Lan-desstützpunktes Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V. tätig mit den Schwerpunkten ambulante und stationäre Hospizarbeit.