Hinweise zu Gottesdiensten in Coronazeiten und Anmeldung

Mit der neuen Coronaverordnung der Niedersächsischen Landesregierung entfallen die meisten Infektionsschutzbestimmungen – auch für religiöse Versammlungen. Aus diesem Grund gibt ....

... es nach dem 2. April keine Anmeldungen mehr zu den Sonntagsgottesdiensten und auch keine Teilnehmerlisten.

Wegen der derzeit extrem hohen Infektionszahlen, zum Schutz vor belastenden Ansteckungen und aufgrund des Gemeindegesangs, bei dem besonders Aerosole verbreitet werden, nimmt die Pfarrgemeinde von ihrem Hausrecht Gebrauch und hat weiterhin bestimmte Regeln aufgestellt.

Um den Zugang in die Kirche zu regeln, sind noch Ordnerinnen und Ordner im Einsatz, damit wir – wie in vergangenen Monaten und Jahren – dazu beitragen, Infektionen zu vermeiden. Folgende Regeln gelten daher:

  •  Beim Betreten der Kirche sollen die Hände desinfiziert werden.
  • In der Kirche und während des Gottesdienstes ist (weiterhin) eine FFP2-Maske zu tragen. Personen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren tragen eine medizinische oder geeignete Stoffmaske. Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske zu tragen.
  • Im gesamten Kirchenraum und in den Kirchenbänken soll auf einen Abstand von 1,5 m  (da die Maske weiterhin getragen wird: mindestens 1 m) zur Seite und nach vorne und hinten zwischen verschiedenen Haushalten/Familien/zusammengehörenden Personengruppen geachtet werden.
  • Wenn der Kirchenraum gefüllt ist und kein Einlass mehr gewährt werden kann, bitten wir die Nachkommenden, dies zu respektieren.
  • Ordner*innen sorgen für einen geregelten Zugang in die Kirche.

In Springe bleibt jede zweite Bankreihe weiterhin unbelegt. Dafür können die Kirchenbänke enger gefüllt werden, soweit der Abstand eingehalten wird. In Eldagsen und Bennigsen können in jeder bisher gesperrten zweiten Reihe die Mittelplätze belegt werden.

Wir bitten darum, auf die am jeweiligen Kirchort gefundenen Maßnahmen zu achten.